Beitragsübersicht

Sie finden hier die aktuellen Beiträge sowie Antworten auf häufig dazu gestellte Fragen. Die komplette Schul- und Beitragsordnung können Sie hier herunterladen.

Ja. Die Schulhalbjahre der Musikschule beginnen jeweils am 1. April und am 1. Oktober. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein gilt auch für die Musikschule.

Ja, von einmalig € 12,00 jeweils bei Neuanmeldung mit erster Beitragszahlung. Soll nach Beendigung der Fächer MFE und IKarus die Ausbildung fortgeführt werden, entfällt die Aufnahmegebühr für die Neuanmeldung, wenn nach Beendigung eine Anmeldung innerhalb von sechs Monaten erfolgt.

Eine Ermäßigung der Beiträge wird auf Antrag gewährt, wenn mehrere Kinder Unterricht an der Musikschule Elmshorn erhalten.
Geschwisterermäßigungen werden in folgenden Stufen gewährt:

Stufe 1: 10 % des vollen Entgeltes für das 2. Kind

Stufe 2: 20 % des vollen Entgeltes für das 3. Kind

Stufe 3: 30 % des vollen Entgeltes für das 4. und jedes weitere Kind.

Ermäßigt wird jeweils der niedrigste Satz. Mehrfächerermäßigung wird nicht gewährt. Ergänzungsfächer und Ensemblefächer werden nicht ermäßigt.