Schulordnung
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Schuljahr

Die Schulhalbjahre der Musikschule beginnen jeweils 1.April und am 1.Oktober. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule.

Aufnahme und Abmeldung

Sie bedürfen der Schriftform. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Aufnahme erfolgt
entsprechend freier Unterrichtsplätze. Abmeldungen können nur zum Ende eines Schulhalbjahres
zum 31. März oder 30. September erfolgen und müssen 4 Wochen vorher schriftlich bei der
Geschäftsstelle eingereicht werden.
Diesbezügliche Absprachen mit der Lehrkraft haben keine Gültigkeit.

Kling & Klang
läuft maximal zwei Schulhalbjahre und kann nach Ablauf des 1. Halbjahres mit vierwöchiger Abmeldefrist beendet werden. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Für die Weiterführung mit der Früherziehung muss erneut angemeldet werden.

Früherziehung
läuft über drei Schulhalbjahre. Die ersten drei Monate sind eine Probezeit, in der monatlich gekündigt werden kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der drei Monate ist eine Abmeldung jedoch nicht mehr möglich. Für die Weiterführung mit der Grundausbildung muss erneut angemeldet werden.

Grundausbildung
läuft über zwei Schulhalbjahre und kann nach Ablauf des 1. Halbjahres mit vierwöchiger Abmeldefrist  beendet werden.

Instrumentenkarussell
läuft über ein Schulhalbjahr. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich.

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 6,00 € und ist fällig mit der ersten Beitragszahlung. Wird nach Beendigung der Fächer  Kling & Klang, Früherziehung, Grundausbildung und Instrumentenkarussell die Ausbildung fortgeführt, entfällt die Aufnahmegebühr, wenn die Anmeldung innerhalb von sechs Monaten erfolgt.

Unterrichtsbeiträge
Werden gemäß der Beitragsordnung erhoben und sind im voraus auf das Konto der

Musikschule Elmshorn e.V.
Sparkasse Elmshorn
BLZ 221 500 00
Konto 16675

zu entrichten.

Beitragserstattung

1.) Vom Schüler versäumte Unterrichtseinheiten bleiben grundsätzlich beitragspflichtig.

2.) Muss aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit, längere Reise) der Unterricht länger als einen Monat abgesagt werden, wird der Unterrichtsbeitrag auf schriftlichen Antrag um 50% ermäßigt.

3.) Fallen in einem Schulhalbjahr vier und mehr Unterrichtseinheiten durch die Musikschule aus, wird für je vier Unterrichtseinheiten ein Monatsbeitrag erstatten.

Geschwisterermäßigung

Eine Ermäßigung der Beiträge wird auf Antrag gewährt, wenn mehrere Kinder Unterricht an der Musikschule erhalten. Für das 2. Kind 10%, für das 3. Kind 20%, für jedes weitere Kind 30%.

Sozialermäßigung

Auf Antrag kann in Härtefällen bei halbjährlicher Vorlage einer Einkommensbescheinigung (Sozialhilferecht zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld) vom Vorstand eine Ermäßigung der Beiträge bis zu 50% maximal gewährt werden.

Leihinstrumente

Im Rahmen der Möglichkeiten können für einen begrenzten Zeitraum Leihinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Hierfür werden gesonderte Leihverträge geschlossen und es ist entsprechend des Zeitwertes des Instruments eine Leihgebühr zu entrichten. Instrumentenkarussell: der Unterrichtsbeitrag ist inkl. Leihinstrumente ohne Leihvertrag. Bei Totalverlust und Schäden, verursacht durch nicht sachgemäßen und pfleglichen Umgang, haftet der Entleiher.

Aufsicht

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.